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Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Eichsfelder Kessel am 24.11.2020, die diesmal auf Grund der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie in der Lindenhalle in Niederorschel stattfand, wurde der Haushalt 2021 einstimmig beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen für die geplanten Investitionen im Jahr 2021 geschaffen.

Insgesamt investiert der WAZ im nächsten Jahr fast 10 Mio. € in die trink- und abwassertechnische Erschließung in seinen Mitgliedsgemeinden sowie in den Erhalt seiner vorhandenen Infrastruktur. Dabei werden umfangreiche Baumaßnahmen als Gemeinschaftsprojekt mit den Mitgliedsgemeinden des WAZ durchgeführt, um die sich daraus resultierenden Synergieeffekte bestmöglich zu nutzen.

In der Landgemeinde Am Ohmberg in der Ortslage Neustadt werden die „Feldstraße“ und „Knickberg“ abwassertechnisch erschlossen. In dieser Maßnahme werden die vorhandenen Trinkwasserhausanschlüsse sowie im Bereich der „Feldstraße“ die Trinkwasser-Versorgungsleitung erneuert. Die bereits in 2020 begonnene Baumaßnahme in Bischofferode-Schacht in der Thomas-Müntzer-Siedlung wird in 2021 abgeschlossen. Der Weiterbau der Trinkwasserleitung in Großbodungen entlang der Chaussee bis zur Splittersiedlung Zoll wird in 2021 abgeschlossen. Die letztgenannte Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit der Schaffung eines vollständigen Verbundsystems in der Trinkwasser-Versorgung, um die Versorgungssicherheit und Redundanz weiter zu erhöhen.

Zum gleichen Zweck findet in 2021 die Ertüchtigung des Brunnens Großbodungen statt, um weiterhin langfristig die vorhandene Wasserressource zur Versorgung der Ortslage Großbodungen zu nutzen.

Parallel zu den trink- und abwassertechnischen Baumaßnahmen setzt der WAZ konsequent sein innovatives Energiekonzept INEWA um. So wird auf der Kläranlage Bernterode eine Photovoltaik-Anlage errichtet. In der Einheitsgemeinde Niederorschel erfolgt ebenfalls der Bau einer Photovoltaik-Anlage an der Trinkwasseraufbereitungsanlage Osterberg.

In Leinefelde gehen die Planungen zur energetischen und abwassertechnischen Sanierung der Kläranlage Leinefelde, auch im Hinblick auf die Landesgartenschau 2024 in Leinefelde, weiter.

Der WAZ konnte für vier von fünf geplanten Baumaßnahmen Fördermittelzusagen des Freistaates Thüringen erhalten. Ferner werden die energetischen Maßnahmen über EFRE-Mittel der EU sowie des Freistaates Thüringen gefördert.

Das Jahr 2021 steht für den WAZ ferner im Zeichen seines 30-jährigen Bestehens. Bereits im Dezember 1990 wurden die Vorgängerverbände des WAZ Eichsfelder Kessel als eine der ersten Wasser- und Abwasserverbände im Freistaat Thüringen gebildet. Seit 2003 besteht der WAZ Eichsfelder Kessel in seiner jetzigen Form. Die Erfolge der zurückliegenden 30 Jahre sind für den WAZ Ansporn für die Zukunft. Dies spiegelt sich auch in den geplanten Maßnahmen im Jahr 2021 wider. Aber auch strategisch erfolgen Planungen. So werden zurzeit das Abwasserbeseitigungskonzept und das Wasserversorgungskonzeptes an die Belange der Zukunft angepasst.

Oliver Thiele
(Geschäftsleiter)

01.12.2020

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten die europarechtlich geschützt sind. Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG diese Zustandserhebung der geschützten Tiere, Pflanzen und Lebensraumtypen durchzuführen.

Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.

Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt.

Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) des Thüringer Naturschutzgesetzes. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren:

Ansprechpartner:

seecon Ingenieure GmbH  TLUBN, Ref. 34 
Herr Alsheimer Frau Hahn
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Herr Sockel Herr Dr. Baierle
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Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

die Gemeinde Am Ohmberg wurde mit ihren Ortsteilen Bischofferode, Großbodungen, Hauröden, Neustadt, Neubleicherode, Siedlung-Thomas-Müntzer und Wallrode am 24. Oktober 2018 als Dorfregion in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen.

Förderzeitraum sind die Jahre 2019 bis 2023.

Anträge auf Förderung für private Vorhaben sind zu stellen beim örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Büro Worbis, Ansprechpartnerin Frau Petri über das betreuende Planungsbüro IBB Ingenieurbüro Böhnke, Salzmarktstraße 21 in 38899 Hasselfelde.

gez. Steinecke
Bürgermeister

Weitere Informationen finden Sie hier.

„Kinder sind nicht nur die Hoffnung auf Morgen,
sondern auch die Freude im Heute.“

 

Um die Gemeinde für junge Eltern attraktiver zu machen, hat die Gemeinde Am Ohmberg bereits im Jahr 2014 eine Richtline zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene beschlossen.
46 Eltern aus der Gemeinde Am Ohmberg kamen bislang in den Genuss der finanziellen Zuwendung für ihr Neugeborenes.
Beantragt werden kann dies aufgrund der „Richtlinie der Gemeinde Am Ohmberg zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene“. Darin ist geregelt, wer die Zuwendung in Höhe von 250 Euro erhalten kann. Eine Voraussetzung ist, dass „mindestens ein gesetzlicher Vertreter“ seit mindestens sechs Monaten vor der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Ohmberg hat.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt bargeldlos in Form eines Gutscheines. Die Gutscheine können ausschließlich bei der Kreissparkasse Eichsfeld – Geschäftsstellen Großbodungen und Bischofferode, sowie bei der Volksbank Mitte e. G. – Filiale Großbodungen für eine Anlageform eigener Wahl zugunsten des Kindes eingelöst werden.
Das „Begrüßungsgeld“ wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Der Antrag dazu kann hier herunter geladen werden:

Antrag Begrüßungsgeld

Richtlinie Begrüßungsgeld